Informationen zu E-Commerce und Mediengesetz
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Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz http://firmen.wko.at/
Ist auch ein Layout geschützt?
Auch ein Layout kann geschützt sein, wenn es sich nicht bloß um ein Standardlayout (zB einer Erstellungssoftware) handelt, ohne dass individuelle Gestaltungselemente eingesetzt werden. Daraus folgt, dass die konkrete Ausgestaltung oder wesentliche Grundzüge des Layouts einer bereits bestehenden Website nicht einfach übernommen werden sollten.
Welche Fotos sind geschützt?
Bei Fotos werden schon alltägliche, übliche Landschafts-, Porträt- oder Werbeaufnahmen geschützt, selbst wenn auch nur eine geringfügige visuelle Gestaltung durch den Fotografen erfolgt und sich das Foto im Ergebnis von ähnlichen Fotos anderer (Hobby-) Fotografen kaum unterscheidet. Ein Foto darf ohne Zustimmung des Fotografen nicht auf dem eigenen Server abgespeichert werden um im World Wide Web zur Verfügung gestellt zu werden.
Was ist bei Fotos von anderen Personen zu beachten?
Neben den schon erwähnten Rechten des Fotoherstellers ist bei der Abbildung von fremden Personen, etwa durch einzelne Fotos oder Übertragungen durch Webcams, auch aus einem zweiten Grund Vorsicht geboten.
Bilder von Personen dürfen ohne deren Zustimmung nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls die betroffene Person verstorben ist, eines nahen Angehörigen verletzt würden.
Welche Folgen kann eine Urheberrechtsverletzung haben?
Auch wenn in der Praxis zahlreiche Verstöße folgenlos bleiben, so ist doch eine Klage jederzeit möglich.
Der Rechteinhaber (der Urheber eines Werks bzw eine Person, welcher der Urheber die Verwertungsrechte eingeräumt hat) hat das Recht zu entscheiden, ob er die Verwendung seines Werkes erlaubt oder nicht. Wenn dieser die Verwendung nicht genehmigt hat (und das Gesetz keine besondere Regelung, wie zB die freie Werknutzung, vorsieht), kann der Urheber (bzw der Rechteinhaber) dies untersagen.
Ist Framing erlaubt?
Eine Webpage ist in der Regel in mehrere Frames (Rahmen) geteilt. Typischerweise gibt es oben eine Kopfleiste, die gleich bleibt, links eine Navigationsleiste, wo man sich für verschiedene Inhalte entscheiden kann und einen großen Hauptframe. Das ist bloß eine Art der Aufteilung der Webpage und ist rechtlich noch nicht wesentlich.
Bedeutsam wird das, wenn in einem Frame, üblicherweise im Hauptframe, die Inhalte fremder Websites dargestellt werden. Hierbei können Probleme auftauchen, wenn diese in einem Zusammenhang wiedergegeben werden, der vom Urheber unerwünscht ist.
Jedenfalls muss dabei für einen Nutzer eindeutig ersichtlich sein, dass der Inhalt von einer fremden Website stammt, zB durch einen entsprechenden klar sichtbaren Copyright-Vermerk. Unzulässig ist, wenn die fremden Inhalte auf dem eigenen Server abgespeichert werden, gleichgültig ob diese dabei abgeschrieben oder kopiert werden.