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COPYRIGHT:
Die Rechte des Schöpfers oder Urhebers an einem Werk – das Urheberrecht – entstehen mit der Schaffung des Werks, ohne dass es dazu eines Formalakts wie einer Registrierung oder eines so genannten Copyrightvermerkes „©“ bedürfte. Technisch ist es zwar sehr leicht möglich, Inhalte fremder Websites („Homepages“) zu übernehmen, in vielen Fällen wird dies aber unzulässig sein. Was ist geschützt? Die Rechte des Schöpfers oder Urhebers an einem Werk – das Urheberrecht – entstehen mit der Schaffung des Werks, ohne dass es dazu eines Formalakts wie einer Registrierung, eines so genannten Copyrightvermerkes „©“ oder der kommerziellen Nutzung als zwingender Voraussetzung bedürfte. Es werden ganz verschiedene Arten von geistigen Leistungen urheberrechtlich geschützt, wie zB Literatur, Musik, Fotos, Filme aber auch Computerprogramme und Datenbanken. Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz solcher Werke ist, dass sie nicht nur rein handwerkliche, routinemäßige Leistungen darstellen, die sich im Rahmen des Alltäglichen und Üblichen bewegen. Aber auch für den Fall, dass die fremden Inhalte kein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen, kann deren Übernahme rechtswidrig sein, wenn zB ein passender Text kopiert wird. Denn eine solche Übernahme von fremden Inhalten kann eine unbefugte Nachahmung sein, was einen unlauteren Wettbewerb darstellt. So hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass die Übernahme von Arbeitsergebnissen eines Konkurrenten, die urheberrechtlich nicht geschützt sind, als Wettbewerbsverstoß zu qualifizieren ist, da durch die Arbeitsersparnis ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil verschafft wird.

Ist auch ein Layout geschützt?
Auch ein Layout kann geschützt sein, wenn es sich nicht bloß um ein Standardlayout (zB einer Erstellungssoftware) handelt, ohne dass individuelle Gestaltungselemente eingesetzt werden. Daraus folgt, dass die konkrete Ausgestaltung oder wesentliche Grundzüge des Layouts einer bereits bestehenden Website nicht einfach übernommen werden sollten.

Welche Fotos sind geschützt?
Bei Fotos werden schon alltägliche, übliche Landschafts-, Porträt- oder Werbeaufnahmen geschützt, selbst wenn auch nur eine geringfügige visuelle Gestaltung durch den Fotografen erfolgt und sich das Foto im Ergebnis von ähnlichen Fotos anderer (Hobby-) Fotografen kaum unterscheidet. Ein Foto darf ohne Zustimmung des Fotografen nicht auf dem eigenen Server abgespeichert werden um im World Wide Web zur Verfügung gestellt zu werden.

Was ist bei Fotos von anderen Personen zu beachten?
Neben den schon erwähnten Rechten des Fotoherstellers ist bei der Abbildung von fremden Personen, etwa durch einzelne Fotos oder Übertragungen durch Webcams, auch aus einem zweiten Grund Vorsicht geboten. Bilder von Personen dürfen ohne deren Zustimmung nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls die betroffene Person verstorben ist, eines nahen Angehörigen verletzt würden.

Welche Folgen kann eine Urheberrechtsverletzung haben?
Auch wenn in der Praxis zahlreiche Verstöße folgenlos bleiben, so ist doch eine Klage jederzeit möglich. Der Rechteinhaber (der Urheber eines Werks bzw eine Person, welcher der Urheber die Verwertungsrechte eingeräumt hat) hat das Recht zu entscheiden, ob er die Verwendung seines Werkes erlaubt oder nicht. Wenn dieser die Verwendung nicht genehmigt hat (und das Gesetz keine besondere Regelung, wie zB die freie Werknutzung, vorsieht), kann der Urheber (bzw der Rechteinhaber) dies untersagen.

Ist Framing erlaubt?
Eine Webpage ist in der Regel in mehrere Frames (Rahmen) geteilt. Typischerweise gibt es oben eine Kopfleiste, die gleich bleibt, links eine Navigationsleiste, wo man sich für verschiedene Inhalte entscheiden kann und einen großen Hauptframe. Das ist bloß eine Art der Aufteilung der Webpage und ist rechtlich noch nicht wesentlich. Bedeutsam wird das, wenn in einem Frame, üblicherweise im Hauptframe, die Inhalte fremder Websites dargestellt werden. Hierbei können Probleme auftauchen, wenn diese in einem Zusammenhang wiedergegeben werden, der vom Urheber unerwünscht ist. Jedenfalls muss dabei für einen Nutzer eindeutig ersichtlich sein, dass der Inhalt von einer fremden Website stammt, zB durch einen entsprechenden klar sichtbaren Copyright-Vermerk. Unzulässig ist, wenn die fremden Inhalte auf dem eigenen Server abgespeichert werden, gleichgültig ob diese dabei abgeschrieben oder kopiert werden.

Quelle: http://portal.wko.at/ 26.10.2009